[ Auszug: (1) Die Pflegschaft für eine unter elterlicher Sorge oder unter
Vormundschaft stehende Person endigt mit der Beendigung der elterlichen
Sorge oder der Vormund ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]